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„DSGVO meets IVF“

Symbolbild | Foto: Shutterstock

Digitalisierung, Facebook-Datenskandal, Cambridge Analytica
… um einleitend ein paar Schlagworte zu nennen, die, wahrscheinlich mehr denn je, das Thema Datenschutz in den Fokus aktueller politischer und gesellschaftlicher Interessen rücken.

So tritt heute die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) in Kraft. Diese soll für mehr Kontrolle über die digitalen Identitäten von Usern/Kunden sorgen und vor missbräuchlicher Verwendung der ins Netz gestellten Daten schützen. Hält sich jemand nicht daran (Unternehmen, Vereine, Behörden etc.), drohen hohe Geldbußen. Diesbezüglich umfasst die DSGVO u.a. folgende Punkte:

  • Detaillierte Auskunft gegenüber dem Kunden, welche personenbezogenen Daten erfasst werden und über welche Daten das Unternehmen verfügt
  • Klare Angaben zum Datenverarbeiter, an welchen diese Daten weitergegeben werden
  • Ausführliche Informationen über das Speichern und Löschen dieser Daten
  • Dokumentation und Nachweis aller Schritte (auch technisch) eines angemessenen Datenschutzes

Datenschutz im IVF-Zentrum

Medizin ist ein sehr sensibler Bereich. Deshalb gelten für medizinische Institutionen seit jeher strenge Auflagen bzgl. Patientendaten und deren Schutz, nicht zuletzt aufgrund des Ärztegesetzes. Die DSGVO fokussiert die entsprechende Datenverarbeitung und die lückenlosen Beschreibung jedes einzelnen Falles.

Besonders wenn es um den Wunsch nach einem eigenen Kind geht, und dieser mit medizinischer Hilfe in Erfüllung gehen soll, ist absolute Diskretion erforderlich. Denn, erfahrungsgemäß sprechen die Wenigsten offen darüber, dass sie Schwierigkeiten haben, ein Kind zu bekommen und deshalb ein IVF-Zentrum aufsuchen. Umso wichtiger sind eine persönliche Betreuung im Kinderwunsch-Zentrum, welche der individuellen Situation des Paares entspricht, und ein sicherer und gewissenhafter Umgang mit deren Daten. Das bedeutet auch, hohe Anforderungen an die Software zu stellen, die zur Verwaltung der Patienten durch geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewendet wird (mehr dazu siehe Links). Dies wird regelmäßig behördlich geprüft. Je nach Bestreben und Engagement eines IVF-Zentrums, finden zusätzlich Prüfungen über offizielle Zertifizierungsstellen statt, welche die Anwendung und Weiterentwicklung eines wirksamen Qualitätsmanagementsystems bestätigen. So sind z.B. alle IVF Zentren Prof. Zech nach ISO 9001:2015 zertifiziert.

Was die DSGVO jetzt und künftig bedeutet, hält IT-Experte Pascal Felder (CEO „ima Systems“) abschließend fest. Mit seinem Team entwickelt er Softwarelösungen für medizinische Betriebe (speziell auch für IVF-Zentren).

Pascal Felder

„Ich befürworte selbstverständlich die DSGVO. Endlich eine gesetzliche Regelung, die für alle gilt. So können wir nun auch als Privatpersonen Einsicht in unsere Daten sowie Datenlöschungen erwirken bzw. verlangen. Ein weiterer wichtiger Aspekt wird mit der ePrivacy-Verordnung in 1-2 Jahren kommen. Denn Privatsphäre ist ein bedeutendes Gut in unserer Gesellschaft, doch leider geht man oft sehr unbedacht mit ihr um.“.


Links:
» Qualität und Sicherheit für Patienten – FAQ

(Seite | https://ivf.at)

» ima systems

(Webseite | https://www.ima-systems.com)

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(Startseite | http://www.kinderwunsch-blog.com)

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(Seite | http://www.kinderwunsch-blog.com)